Allgemeine Geschäftsbedigungen der Lightvision media

Allgemeine Geschäftsbedigungen der Lightvision media, im folgendem lightvision-media genannt.

1. Geltungsbereich

Lightvision media erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Lightvision media ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von www.lightvision media.com. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Lightvision media berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

2. Vertragsangebot, Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Lightvision media oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne das es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

3. Vertragsgrundlagen

Sofern Lightvision media ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Lightvision media wirksam.

4. Lieferung / Leistungen

Lightvision media behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit „Aufstellung durch Lightvision media“ oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Kunden über. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die vertragsgegenständlichen Programme installiert Lightvision media nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von Lightvision media ist auch, wenn die Installation als solche von Lightvision media erbracht wird insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von lightvision-media bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von Lightvision media, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Lightvision media ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD- ROM, anzuliefern. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet Domains wird Lightvision media im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Lightvision media hat auf die Domain Vergabe keinen Einfluss. Lightvision media übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde Lightvision media hiermit frei.

5. Abnahme

Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von lightvision-media mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

6. Nutzung von Tarifen

Innerhalb eines bei Lightvision media gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.

7. Preise und Zahlung

Lightvision media ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist Lightvision media berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Lightvision media stellt seine Leistungen für die gesamte Mindestvertragslaufzeit im Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Diese werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

8. Gewährleistung

Lightvision media gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Lightvision media liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Gewährleistung kann Lightvision media Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von lightvision-media über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat Lightvision media bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Lightvision media durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.

9. Rechte Dritter

Lightvision media wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Lightvision media in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Lightvision media von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Lightvision media alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Lightvision media entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Lightvision media gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

10. Haftung

Lightvision media leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf EUR 2.500,00 pro Schadensfall, insgesamt auf EUR 5.000,00 aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises, der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt Lightvision media unbenommen. Die gesetzliche Haftung von Lightvision media bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Lightvision media haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.

11.1 Inhalte von Internet-Seiten

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Lightvision media übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber Lightvision media auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt Lightvision media im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. lightvision-media übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, Lightvision media kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet lightvision-media nur bei Vorsatz.

12. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Lightvision media behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monate ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von Lightvision media zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Lightvision media nutzen, haftet der Kunde gegenüber Lightvision media auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web Servern von Lightvision media abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von lightvision-media oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Lightvision media erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.

13. Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Kunden von Lightvision media ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Lightvision media zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber lightvision-media bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

14. Datenschutz

Lightvision media speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Lightvision media auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Lightvision media wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Lightvision media wir weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als Lightvision media verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Lightvision media weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

15. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages dürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, 49074 Osnabrück. Für die von Lightvision media auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.